Ein Thema, das viele beschäftigt, wie sich schon an der großen Zahl der Zuhörer ablesen ließ, die sich auf Einladung der Bürgerhilfe Bruchköbel zum Vortrag des Steuerberaters Aribert Menge im Bürgerhaus Oberissigheim eingefunden hatten. Herr Menge führte aus -anschaulich durch verschiedene an die Leinwand projizierten Folien-, dass zu dem für die Steuerpflicht maßgeblichen Einkommen neben der gesetzlichen Rente auch alle sonstigen Einnahmen, zum Beispiel solche aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung gehören. Andererseits werden von diesen Einkünften u.a. Freibeträge und Vorsorgeaufwendungen in Abzug gebracht. Eine für einen Laien komplizierte Materie. Die Rente wird zu einem gesetzlich festgelegten Prozentsatz der Besteuerung unterworfen. Seit 2005 wird dieser Teilbetrag für die gesamte Dauer des Bezugs bei Beginn der Rentenzahlung festgelegt. Folge hiervon ist, dass Rentenerhöhungen voll auf das steuerpflichtige Einkommen durchschlagen. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass Rentner, die zunächst nicht steuerpflichtig sind, es durch die in der Regel jährlichen Rentenerhöhungen schon sehr bald werden können. Es kann also leicht passieren, dass eine Steuerpflicht entsteht und die Steuerpflichtigen sich dessen nicht bewusst sind. Viele Zuhörer schienen von diesen Ausführungen von Aribert Menge ziemlich überrascht. Einige machten sich schnell Notizen und es gab spontan zahlreiche Zwischenfragen. Fazit: im Zweifelsfall ist es sinnvoll, sich professionell beraten zu lassen um einerseits seiner eventuellen Steuerpflicht nachzukommen und andererseits um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.